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DIN 15921 pdf free download

DIN 15921-2015 pdf free download.Veranstaltungstechnik – Podeste und Zargen aus Aluminium – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prufung.
4.1 Allgemeine Anforderungen4.1.1 Einleitung
Die Podeste und Zargen aus Aluminium mussen den Sicherheitsanforderungen und/oder SchutzmaBnahmenvon Abschnitt 4 entsprechen.Zusatzlich müssen Podeste und Zargen aus Aluminium nach den Grundsatzender DIN EN ISO 12100 fur die relevanten, aber nicht signifikanten Gefahrdungen, die von dieser Norm nichtbehandelt werden,konstruiert werden.
Jede Konstruktion muss den Beanspruchungen standhalten die in Folge der standigen und der verandet lichen
Lasten auf Podeste und Zargen aus Aluminium wirken, wie in Anhang A beschrieben.
4.1.2 Werkstoffe
Die Werkstoffe fuir Podeste und Zargen aus Aluminium sind unter Berticksichtigung der europaischenWerkstoffnormen oder der allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuwahlen sowie entsprechend zuverarbeiten.
Fur die Herstellung der Podeste und Zargen aus Aluminium sowie deren sicherheitsrelevanten metallischenEinzelteile sind Werkstoffe zu verwenden, fur die mindestens ein Werkszeugnis nach DINEN 10204 vorliegt.welches die mechanischen Kennwerte enthalt.
Gefahrliche Substanzen düirfen bei der Herstellung von Podesten und Zargen aus Aluminium oder derenZubehorteilen nicht so verwendet werden,dass sie bei dem Benutzer Gesundheitsbeeintrachtig ungen verursachen konnen.
ANMERKUNGEs wird auf die Vorschriften der Richtlinie EGV 1907/2006 und ihrer nachfolgenden Anderungenhingewiesen.Zu den verbotenen Werkstoffen gehoren z. B., sind aber nicht beschrankt auf, Asbest, Blei,Formaldehyd,Steinkohlenteerole,Carbolineum,polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und polychlorierte Biphenyle(PCB).
4.1.3Brandverhalten
Tragplatten fur Podeste und Zargen aus Aluminium mussen mindestens aus normalentflamMaterialien bestehen.
4.1.4Oberflachenbeschaffenheit
Zur Vermeidung von Verletzungen missen zugangliche Kanten, Ecken und vorstehende Teile gratfre
z.B.
gefast oder gerundet,sein. Der Griffbereich zur manuellen Handhabung der Podeste und Zargen ausAluminium ist soweit mglich nach ergonomischen Grundsatzen zu gestalten.Alternativ ist in der Konstruktionzu berüicksichtigen, dass bei Verwendung von Zubehorteilen,z.B. ergonomisch gestaltete Tragegri fe,so positioniert werden konnen, dass diese dort nachhaltig sicher zur manuellen Handnhabung der Podeste undZargen aus Aluminium verwendet werden konnen.
ANMERKUNG 1 Angaben zur ergonomischen Gestaltung von Tragegriffen sind in DIN EN 1005-2 enthalten.
Korrosionsgefahrdete Teile aus Metall muissen durch Anstrich oder andere Beschichtungen geschüitzt sein.Unter ublichen Bedingungen sind Aluminiumlegierungen nicht korrosionsgefahrdet.
Die begehbaren Flachen von Podesten,Schragen,Stufen und Treppen mussen frei von Splittern,Stolperstellen und scharfen Kanten sein. Die Splitterfreiheit ist durch Materialwahl undloderOberflachenbehandlung sicherzustellen.
ANMERKUNG 2 Angaben zur Festlegung und Prifung der Rutschhemmung enthalten zum Beispiel DGUV Regel 108-003,DIN 51130 und DIN 51131.
Eine Anschlussmoglichkeit fur die Einbeziehung metallisch leitfahiger Teile in den Schutzpotenzialausgleichist konstruktiv vorzusehen.
4.2 Anforderung an Entwurf und Bemessung4.2.1 Allgemeines
Der Nachweis erfolgt durch Berechnung und ggfs. erganzende Versuche.
Bauelemente und deren Verbindungen, die nicht nach den anerkannten Regeln der Technik (z.B.Eurocodenachgewiesen werden konnen, sind durch entsprechende Versuche nachzuweisen.
4.2.2Rechnerische Nachweis
Die tragenden Teile (Rahmen,Tragplatte,Gelander und FüRe) sind nach Eurocode 3 (NormenreiheDINEN 1993-1) fur Stahlbauteile,Eurocode 5 (Normenreihe DIN EN 1995-1) fur Holzbauteile und nachEurocode 9(Normenreine DIN EN 1999-1) fuir Aluminiumbauteile zu bemessen. Füur andere Werkstoffe sinddie entsprechenden technischen Regelwerke zu berucksichtigen.
4.2.3 Lastannahmen
4.2.3.1 GleichmaBig verteilte Nutzlast
Es ist eine gleichmaRig verteilte vertikale Nutzlast von mindestens 5 kN/m2 anzusetzen.ANMERKUNG Nutzlasten von 7,5 kN/m2 werden nur von technischen Regeln fur Tribünen gefordert.4.2.3.2Punktlast
Es ist eine vertikale Last von mindestens 1,5 kN mit einer quadratischen Aufstandsflache mit eineSeitenlange von 50 mm in ungunstigster Stellung anzusetzen.
Bei Malen der Tragplatte von mehr als 1 000 mm sind vertikale Lasten von 1,5 kN je angefangeLaufmeter anzusetzen. Die Mittelpunkte der Aufstandsflachen sind dabei mit einem Abstand von 50ozueinander anzunehmen.
4.2.3.3Horizontale Ersatzlasten
Zum Erreichen ausreichender Langs- und Quersteifigkeit ist eine in Hohe der Oberseite der Tragplatteangreifende horizontal gerichtete Flachenlast in Hohe von 1/20 der nach 4.2.3.1 angesetzten Nutzlast inungunstigster Richtung anzusetzen.
4.2.4 MaBe fur den rechnerischen Nachweis
Fir die Berechnung und Konstruktion von Podesten und Zargen aus Aluminium in Einzelanwendung wird daszu begehende Flachenmas von mindestens 2,00 m x 1,00 m bei einer definierten Bauhohe von mindester1,00 m zugrunde gelegt.Bei Scherenpodesten ist zusatzlich die unguinstigste Scherenstellung (Bauhohezugrunde zu legen.
ANMERKUNG Die Festlegung der Male dient der Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit der Nachweise.
Zusatzlich sind fur den moglichen Einsatz des Podestes ohne Füise,z.B. bei ganz- oder teilflaichigaufliegenden Rahmenprofilen, weitere Nachweise zu fuhren.DIN 15921 pdf download.

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