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DIN 5452-2 pdf free download

DIN 5452-2-2019 pdf free download.Unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) – Teil 2: Anforderungen an Piloten.
5 Grundlagen der Ausbildung
5.1 Allgemeines
Die Ausbildwig basiert auf der in dieser Norm vcrwcndeten Taxonomie basieren und baut auf den in
Abschnitt 6 und Abschnitt 7 dargesteliten Zielen auf.
5.2 Taxonomie
5.2.1 FlnfUhrung
Die Ausbildung entspricht folgendem grundsatzlichen Leitziel:
Der Absolvent der Ausbildung muss den Einsatz von UAS auf eine sichere und angemessene Art und Weise unter Einhaltung der gesetztichen Bestimmungen planen. vorbereiten und durchführen sowie nachbereiten kOnnen, urn eine Gefahrdung für Dritte in der Luft und am Boden auszuschliefen und die Unversehrtheit von fremden Eigentum zu gewährleisten.
Das wird erreicht durch foigende Basiselemente der Sicherheit der Luftfahrt:
1) eine intensive theoretische und praktische fliegensche Ausbildung;
2) das Beherrschen des Luftfahrzeugsystems;
3) das richtige Verhalten im Luftverkehr bzw. Luftraurn;
4) em stndiges Trainieren von KOnnen und Fertigkeiten, lnubunghaltung. sammein von Erfahrungen sowie
Weiterbildung.
Im Rahmen der Ausbildung soilten mit Sicht auf das Erhalten der offentlichen Sicherheit und Ordnung besonders folgende Einzelpunkte beachtet werden:
— Kollisionen zwschen unbemannter und bemannter Luftfahrt;
— Gefãhrdung für Menschen;
— Gefahrdung für Objekte, insbesondere kritischer lnfrastruktur;
— Datenschutzbelange;
— Wahrung des PersOnlichkeitsrechts.
5.2.2 Rlchtzlel
Die Theorie-Ausbildung gliedert sich in Fächer, die in Abschnitt 6 gesondert definiert werden. Zu jedem Fach muss em Richtziel definiert seln. weiches mindestens den Lernzielen der in Abschnitt 7 dargelegten inhalte entspricht.
5.2.3 Grobziel
Die Grobziele beinhalten die Anforderungen, die sich aus nationalen und europãischen sowie internationalen rcchtlichen Grundlagen ergeben. innerhaib der Fächer müssen Themen definiert werden, die die Zielerrei8
– Entwurf
E DIN 5452-2:2019-03
chung sicherstellen und eine Struktur darlegen. Zu jedern dieser Themen ist em Grobziel zu delinmeren und dem Richtziel anzupassen.
5.2.4 Feinziel
Innerhalb der Themen kann es Unterthemen geben, die mit einem gesondert ausdeilnierten Feinziel wiederum elnzelne Wlssensbaustelne dargesteilt werden.
5.3 Zeiten
Die Mindestdauer der theoretischen Ausbildung ohne Prüfung soil 16 Stunden betragen. Innerhaib dieser Ausbildungstage sind die Themengebiete und Themen nach dem in Abschnitt 7 und Abschnitt 8 dargeiegten Zeitschlüssei aufzuteilen. Dabei 1st eine logische Reihenfoige einzuhaiten.
Die Mindestdauer der praktischen Ausbildung soil grundsatziich ebenfalls l6Stunden ohne Prufung dauern. Innerhaib dieser 16 Stundcn sollen die einzclnen praktischen Ausbildungstherncn abgebildct werden.
Eine vorhandene Erfahrung darf grundsatziich auf die Mindestdauer angerechnet werden, Die theoretische Ausbildung kann auch mittels geeigneter Online-VerIahren erfoigen.
5.4 Ausbildungsorganisation
5.4.1 Ausbildungsbetriebe
Die Ausbildung gema dieser Norm kann nur durch einen Ausbildungsbetrieb im Sinne der Luftverkehrsordnung in der jeweils aktueilen gultmgen Version durchgefUhrt werden.
5.4.1.1 Dokumentatlonspfllchten
Der Ausbiidungsbetrieb muss Aufzeichnungen uber die Ausbildungsttigkeit führen und gemä den gesetzlichen AuIbewahrungspIlichten verfugbar halten, mindestens jedoch 5 Jahre nach Abschiuss der Ausbildung.
Die Aufzeichnungen umfassen zu erbringende Nachweise der Bewerber (siehe auch Abschnitt 4) und der Ausbilder, Nachweise der durchgefuhrten theoretischen und praktischen Ausbildung, Nachweise des cingesetzten Ausbildungsmatenals, Flugbctriebsaufzeichnungen. Genehmigungen und Versicherungen.
5.4.2 Personal
5.4.2.1 Ausblldungsleiter
Der Ausblldungslelter muss mindestens ausgebildeter Luftfahrzeugfernführer (UAS), mit mindestens 2 Jahren
Ausbildungserfahrung Im professionellen UAS-Umfeld sein.
Der Ausbildungslelter 1st für die effektlve Ausbildung durch seine Ausbilder verantwortlich. Er 1st hieriu welsungsbefugt gegenüher den Praxis- und den Theorielehrern.
5.4.2.2 Ausbilder (Praxis- und Theorielehrer)
Em Ausbilder nius ausgebildeter Luftfahrzeugfernführer scm mit mindestens 100 Stunden Erfahrung auf unbemannten Luftfahrzeugen und 20 Stunden aufeinem UAS der jeweils auszubildenden Kategorie.
Die methodischen und sozialen Kompetenzen des Ausbmlders sind im AnhangA beschrieben.
Der Ausbildungsbetrieb führt jährlich für seine Ausbilder einen Erfahrungsaustausch durch. (inhalte: Gesetziiche Anderungen. Normative Anderungen. technische Neuerungen, Best Practice). Diese Veranstaltung ist verp llichtend für die Ausbilder.DIN 5452-2 pdf download.

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