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DIN 10543 pdf free download

DIN 10543-2021 pdf free download.Lebensmittelhygiene – Lebensmittellieferungen an Endverbraucher (insbesondere Onlinehandel) – Hygieneanforderungen und notwendige Informationen.
4 Rechtliche Grundlagen und Hygieneanforderungen
4.1 Allgemeines
Jede Person, die eine mit Produktion, Verarbeitung und/oder dem Vertrieb von Lebensmitteln zusarnmenhängende Tatigkeit ausubt, trägt nach den Grundsätzen der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 als Lebensrnittelunternehiner Verantwortung für die Einhaltung der Anforderung des Lebensrnittelrechts.
Jeder Lebensmittelunternehmer muss die auf semen Betrieb zutreffenden Rechtsvorschriften kennen und
beachten. Dabei 1st zu bedenken, dass die Vorschriften sich an Unternehmen alter Art richten und deshalb zur
Aexiblen Ausgestaltung attgemein formuliert sind. Art und Umlang der daraus resultierenden Pflichten und
Manahmen können sehr unterschiedlich sein.
Dernzufolge muss sich jede Person, die im Fernabsatz (z. B. Onhinehandel) mit Lebensrnittetn handeit, Uber die Vorschriften sachkundig machen und diese beachten.
Insbesondere die Gebote und Verbote der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 und die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang it, bezüghich der Hygiene an Lebensmittelbetriebe sowie des nationalen L,ebensmittel- und Futtermittetgesetzbuches (LFGB) und der Lebensrnittelhygiene-Verordnung (LMHV) mUssen beachtet werden. Die Vorschriften gelten auch irn jeweits gegebenen Umfang für Unternehmen im Fernabsatz, bei denen ledighich verpackte Lebensmittel gehandelt. verpackt und versendet werden.
Lebensmittelunternehmen müssen aufallen Produktions- und Vertriebsstufen dafür Sorge tragen. dass insbesondere
— nur sichere Lebensmittet in Verkehr gebracht werden,
— die Ruckverfotgbarkeit von Lebensmitteln sichergestettt 1st,
— der Schutz der Verbraucher vor Täuschung im Zusammenhang mit notwendiger und freiwiltiger Produktinformation gewährleistet ist.
Em Gesamtuberbhick zu den rechtlichen Grundlagen kann in diesem Dokument nicht gegehen werden.
Urn em HOchstmaQ an Lebensmittetsicherheitzu gewahrleisten, müssen im Besonderen bei Lebensmittetn tierischer Herkunft und alien leicht verderbhichen Lebensmittetn die Hygieneanforderungen im Umgang mit sdchen Lebensrnitteln und die Einhaitung der Kuhtkette beachtet werden.
Nach der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 1st jeder Unternehmer verpllichtet, Informationen zur Ruckverfolgbarkeit seiner Produkte zur Verfugung zu steilen und irn Zweifelsfatl für einen Ruckruf fehterhafter Produkte zu sorgen.
Betriebsstätten mUssen unabhängig von hrer Groge so angetegt, konzipiert, gebaut. gelegen, bemessen und eingerichtet sein und hetrieben werden, dass sie den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr.852/2004, Anhang hi, Kapitet I, Ziffer 2c) entsprechen und gute Lebensrnittelhygiene sicherstehten. Der Umfang der erfordertichen Manahmen richtet sich dabel nach der Art des Unternehmens und den Lebensmittetn. die in dem Unternehmen hergestehtt und/oder behandelt werden.
Für kühipflichtige und gefrorene Lebensmittet müssen die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zur Einhaltung der Kuhikette und die Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittet (TLMV) beachtet werden.
ANMERKUNG Tielkuhlprodukte sind Lebensmlttel. die auleine Produkttemperatur von -18°C gefroren wurden und als tielgefrorene Lebensmlttel gekennzeichnet sind.
Weitergehende Anforderungen finden sich aligemein und für einzelne Lebensmittel auch in den nationalen Vorschriften wie beispietsweise im Lebensmittcl- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), in der LebensmittelHygieneverordnung (LMHV) und in derTierische Lebensmittet-Hygieneverordnung (Tier-LMHV).
Für manche Betriebsarten und die Herstehtung bestimmter L.ebensmittel sind weitere Rechtsvorschriften zu beachten.
Zusatzlich müssen die Bestimmungen der einzelnen Bundeshander und Kommunen zur Gewerbeordnung und der Abfabtbeseitigung befolgt werden. Siehe hierzu auch die Hinweise in den Anhang C und Anhang D.
4.2 Registrierung von Betrieben
Alle Lebensmittetunternehmer müssen der zustandigen Behörde ihre Tatigkeit zwecks Eintragung meiden (Registrierung). Die Bundeslãnder haben hierfür em einheitliches Meldeverfahren zur Erfassung festgetegt. Nicht erfasste oder bereits erfasste Lebensmitteiunternchrnen, die ihre Tätigkeiten wesentlich ändern, rnüssen aktiv Adressdaten und Informationen zur Betriebsart und zum Produktsortiment sowie zur Betriebsstätte bei der Orthichen zustandigen LebensmittetUberwachungsbehorde meiden. Den Unternehmen steht dafür em einheitiiches Meldeformuhar über die internetseiten der obersten Landesbehörden zur Verfugung.
Das Registricrungsverfahren selbst wird von der zuständigen BehOrde durchgefuhrt.
4.3 Hygieneanforderungen
4.3.1 Atlgemeines
Die Umsetzung der Hygieneanlorderungen richtet sich nach der Art der Tátigkeiten in einem Unternebmeri und den dort hergesteilten und/oder behandetten Lebensmittetn.
Es muss grundsatzhich unterschieden werden, ob im Unternehinen ausschtief4lich bereits verpackte Ware weiter verpackt wird, oder oh em Umgang mit offenen/losen und unverpackten Lebensmitteln stattfindet, oder ob ggf. sogar die Hersteihung der Lebensmittel, die für den Fernabsatz bestimmt sind, in der Betriebsstätte erfoIgt
ANMERK1JNG in Einzelfählen kann es ratsam sein, sich mit der zustandigen BehOrde ins Einvernehmcn zu setzen, urn Art und Iirnfang erforderhcher Manahmen abzustimrnen.
4.3.2 Anforderungen der Basishygiene
4.3.2.1 Allgemeines
Basierend auf einer Gefahrenanatyse und Bewertung der Art der Tätigkeiten in einem Unternehmen und den dort hergestelhten und/oder behandehten Lebensmittetn und den damit zusammenhangenden Risiken wird ermittelt, wetche Anforderungen zu erfütlen sind und weiche Basishygienenianahrnen (en: Prerequisite Programs, PrPs) zu erstehten und durchzuführen sind.
Bei der Festiegung der Basishygienemanahmen müsscn u. a. folgende Punkte im Rahmen der Guten Hygiene- praxis berucksichtigt werden:
— Infrastruktur (Gebäude, technische Anhagen und Ausrüstung)/Eignungs- und Schadenskontroiie der Infrastruktur;
— Reinigung und Desinfektion;DIN 10543 pdf download.

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