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DIN 4426 pdf free download

DIN 4426-2001 pdf free download.Equipment for building maintenance – Safety requirementsfor workplaces and accesses – Design and execution.
4Arbeitsplatze und Verkehrswege fur Wartungs- und Inspektionsarbeiten4.1Allgemeine Anforderungen
Abweichend von den Normen der Reihe DIN 1055
– ist fur den rechnerischen Nachweis als Verkehrslast an unguinstigster Stelle je Person eine Einzellastvon 1,5 kN, verteilt auf eine Aufstandsflache von 10 cm x 10cm, anzusetzen,
brauchen Schnee- und Windlasten nicht mit den Verkehrslasten uberlagert zu werden,
– düirfen fuir Umwehrungen oder Gelander die Lastannahmen nach DIN EN 13374 angenommen werden.
4.2 Arbeitsplatze
4.2.1 Arbeitsplatze müissen dauerhaft installiert und so beschaffen sein, dass die Wartungs- undlnspektionsarbeiten ausgefuhrt werden konnen, insbesondere sind dabei zu berüicksichtigen:
– Eigenart der Arbeit,
– Einsatz von Hilfsmitteln,- Erreichbarkeit der Bauteile,- Bewegungsfreiraum,
– ergonomische Anforderungen.
ANMERKUNG Die Erreichbarkeit von Bauteilen ist im Regelfall gegeben, wenn die zu bearbeitenden Flachenvertikal nach oben in 2,50 m, horizontal in 1,00m Reichweite zu erreichen sind.
4.2.2 Abmessungen von Arbeitsplatzen missen mindestens 0.5 m × 0.5 m betragen. Werden Fensterbanke als Arbeitsplatze benutzt, mussen diese mindestens 0,25 m breit sein.
4.2.3 Abweichend von 4.2.1 und 4.2.2 darf bei kurzzeitigen Wartungs- und Inspektionsarbeiten aufdauerhaft installierte Arbeitsplatze verzichtet werden.
ANMERKUNG Kurzzeitige Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind z.B. Wartung von Rauch- und Warmeabzugs*anlagen (RWA),Prufung von Rolltorantrieben.
4.3Verkehrswege
4.3.1 Arbeitsplatze nach 4.2 muissen üuber dauerhaft installierte Verkehrswege oder vergleichbar betretbare Bauteile erreichbar sein.
4.3.2 Die nutzbare Laufbreite muss mindestens 0,5 m betragen, sie darf in geringfugigen Teilbereichenauf hochstens 0,25 m eingeschrankt werden.
4.3.3 Verkehrswege müissen ein nutzbares Lichtraumprofil von mindestens 0,5 m × 2,0m haben. DasLichtraumprofil darf in geringfugigen Teilbereichen auf hochstens 0,25 m Breite eingeschrankt werdenVerkehrswege durfen keine Offnungen aufweisen, die breiter als 35 mm sind.
4.3.4Laufstege als Verkehrswege müissen Trittleisten haben, wenn sie steiler als 1: 5 (etwa 11 ) sindsie mussen Stufen haben, wenn sie steiler als 1: 1,75(etwa 30°) sind.
4.3.5 Steigleitern nach den Normen der Reihe DIN 18799 duirfen als Verkehrswege zur Uberbruickungvon Hohenunterschieden verwendet werden.
4.3.6 Abweichend von 4.3.1 darf auf dauerhaft installierte Verkehrswege verzichtet werden, wenn derzu überbruckende Hohenunterschied nicht mehr als 5,00 m betragt und Anlegeleitern nach DIN EN 131-1benutzt werden konnen.
4.4Einrichtungen zur Sicherung gegen Absturz4.4.1Allgemeines
An Arbeitsplatzen und Verkehrswegen mussen Einrichtungen vorhanden sein, die einen Absturz von Per-sonen verhindern.
Bei der Auswahl der Einrichtungen haben Umwehrungen Vorrang vor Anschlageinrichtungen.Zur Beur-teilung der Rangfolge sind folgende Kriterien zu berucksichtigen:
– Umfang und Dauer der Arbeiten im absturzgefahrdeten Bereich;- Art der auszufuhrenden Arbeiten.
4.4.2Umwehrungen
Umwehrungen oder Gelander an Arbeitsplatzen und Verkehrswegen müissen mindestens den Anforde-rungen der Bauordnungen der Lander bzw. der Arbeitsstattenverordnung entsprechen.
4.4.3 Anschlageinrichtungen fur personliche Schutzausristungen gegen Absturz(Anseilschutz)Anschlageinrichtungen muissen DINEN 795,Sicherheitsdachhaken DIN EN 517 entsprechen.Dem Nach-weis der bauwerkseitigen Lastableitung sind die Krafte aus der Montageanleitung des Systems zugrundezu legen.
5zusatzliche Anforderungen an Dacher5.1 Lastannahmen
5.1.1 Dachdeckungen und -abdichtungen
5.1.1.1 Füir Sparrenabstande bis 1 m sind Dachlatten mit Nennquerschnitten nach Tabelle 1 zu wahlen.Fuir Dachlatten mit mehr als 1m Sparrenabstand (AchsmaB) ist ein Nachweis mit den Lastannahmennach DIN 1055-3 erforderlich.
5.1.1.2 Dachflachen durfen als Arbeitsplatze und Verkehrswege genutzt werden, wenn der Nachweisder Durchsturzsicherheit nach GS-BAU-18 erbracht wurde.
5.1.1.3 Abweichend davon kann der Nachweis entfallen, wenn Dachflachen aus
– Deckungen nach allgemein anerkannten Regeln der Technik, bei denen der lichte Abstand der Dach-
latten nach 5.1.1 nicht mehr als 0,4 m betragt,
oder
– Dachabdichtungen oder Dachdeckungen auf oder uber Schalung oder anderer tragfahiger Unterlagen
bestehen.
ANMERKUNG Allgemein anerkannte Regeln sind zum Beispiel Regeln des Zentralverbandes des Deutschen Dach-deckerhandwerkes.Zu beziehen über die Verlagsgesellschaft Rudolf Miller, Stolberger StraSe 76,50933Koln.DIN 4426 pdf download.DIN 4426 pdf download.

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