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DIN EN 1344 pdf free download

DIN EN 1344-2015 pdf free download.Pflasterziegel一 Anforderungen und Pruifverfahren; Deutsche Fassung EN 1344:2013 + AC:2015.
4 Anforderungen
4.1 Maaeigenschaften
4.1.1 Form und Maae
4.1.1.1 Form
Pflasterziegel mUssen entweder rechtwinklig oder so gefomt sein, dass sic in einem sich wiederholenden Muster verlegt werden können. Sic dUrfen an den Kanten, die eine oder mehrere Sichttlächen umschIielen, mit einer Fase versehen sein. SoIlte das NennmaI für die Fasenbreite oder -tiefe mehr als 7 mm betragen, so muss dies vom Hersteller angegeben werden (siehe Bud 3).
ANMERKUNG Die Begrenzung der Fasenmale verhindert das Entsteten von Ube ma(3ig breden Hohifugen.
Pflasterziegel für die ungebundene Verlegung dUrfen an zwei oder mehr Oberflãchen des Pflasterziegels auch mit Abstandhaltern versehen sein.
Pflasterziegel zur ungebundenen Verlegung mUssen rechteckig oder so geformt scm, ctass sie in einer Verbmndung verlegt werden können, in der sic durch emne Mortelfuge mit emnem Nennwert von 10 mm voneinander getrennt sind.
Pflasterziegel zur gebundenen Verlegung soilten keine Abstandhalter aufweisen.
4.1.1.2 Nennma1e
Die Nennmal!e für Lange. Breite und Dicke von rechtwinkligen Pflasterziegeln sind in dieser Reihenfolge in Millimetem anzugeben. Es muss auch beschrieben werden. in weicher/weichen Ausnchtung(en) die Pflasterziegel verlegt werden dürfen (d. h. welche Fläche(n) als Sichtfläche vorgesehen ist/sind). Die geometrische Form von nicht rechtwinklig geformten Pflasterziegeln muss, wenn notwendig, durch emne ma(stäbliche Zeichnung oder Skizze dargesteilt werden, auf der die Nennm&3e angegeben sind.
Die Nenndicke von Pflasterziegeln zur ungebundenen Verlegung muss mindestens 40 mm betragen, und die Nennmal3e sind so zu wàhlen. dass das Verhältnis der Gesamtlänge zur Dicke einen Wert von 6 nicht überschreitet.
Die Nenndicke von Pflasterziegeln zur gebundenen Veilegung muss mindestens 30 mm betragen.
4.1.1.3 Maftabweichungen
4.1.1.3.1 Allgemeines
Die nachstehenden Angaben zu MaIlabweichungen gelten für Pflasterziegel, nicht aber für Ergänzungsziegel.
4.1.1.3.2 Mittelwert
Bei der Probenahme nach Anhang A und bei dci’ Messung nach Anhang B darf die Abweichung des Mittelwertes eines bestimmten MaBes einer Stichprobe von zehn Pflasterziegeln vom angegebenen NennmaB nicht gräBer als 0,4 , auf den nächsten Millimeter gerundet. sein, wobei d das NennmaB (in mm) 1st.
Hersteller, die in der Lage sind, Pflasterziegel mit einer kleineren Abweichung des Mittelwertes vom deklanerten NennmaB als dem oben angegebenen zu liefern, dUrfen für jedes der MaBe eine klemnere Abweichung dekiarieren.
4.1.1.3.3 MaBspanne
Die Differenz zwischen dem groBten und kleinsten Messwert fur jedes gegebene MaB, das an einer Stich- probe von zehn Pflasterziegeln, die einer Liefermenge nach Anhang A entnommen und nach Anhang B ermittelt wurde, muss durch eine der beiden in Tabelle 1 aufgefuhrten Klassen angegeben werden.
4.2 Physikalische Eigenschaften
4.2.1 Allgemeines
Pflasterziegel und/oder Erganzungsziegel konnen nach dem Brennen chemisch behandelt werden oder unbehandelt bleiben. Eine solche Behandlung nach dem Brennen kann Auswirkungen auf die fur den unbehandelten Zustand geltenden Leistungswerte, wie z.B. auf die Frost-Tau-Wechselbestaindigkeit (siehe 4.2.2), die Biegebruchlast (siehe 4.2.3), den Abriebwiderstand (siehe 4.2 4), den Gleit- und Rutschwiderstand von unpolierten Pflasterziegeln (siehe 4.2.5) und die Saurebestandigkeit (siehe 4.3.3), haben.
Falls der Hersteller nach dem Brennen eine chemische Behandlung durchzufuhren winscht, muissen die Pflaster- und Erganzungsziegel sowohl ohne als auch mit chemischer Behandlung nach dem Brennen geprift werden.
Die Prifung muss nach den Anforderungen des betreffenden Abschnitts der vorliegenden Europaischen Norm erfolgen, und die Prufergebnisse miussen in Ubereinstimmung mit den Anforderungen des jewelligen Ab- schnitts angegeben werden.
4.2.2 Frost-Tau-Widerstand
Es muss angegeben werden, ob die Pflaster- und Erganzungsziegel die Kriterien des in Anhang C angegebenen Verfahrens fur die Bestimmung des Frost-Tau-Widerstandes erfillen.
Wenn die Probenahme nach Anhang A erfolgt und das gewahlte Prifverfahren durchgefuhrt wurde, mussen die Pflasterziegel die fur das Prufverfahren angegebenen Kriterien erfullen. Eine Einstufung der Pflasterziegel muss durch die in Tabelle 2 angegebene Kennzeichnung erfolgen.DIN EN 1344 pdf download.

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