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DIN 67528 pdf free download

DIN 67528-2018 pdf free download.Lighting in public car- parks and on public off-street parking spaces.
4 Zweck der Beleuchtung
Die Beleuchtung von Parkbauten und Parkplätzen hat die Funktion, den Verkehrsteilnehmer bei der Bewãltigung der Sehaufgabe im Zusammenhang mit dem Parkvorgang zu unterstutzen.
Eine regelgerechte Beleuchtung fördert das rechtzeitige Wahrnehnwn der Fu1gänger, die die Parkbauten und Parkplatze gemeinsam mit den Fahrzeugen benutzen. Damit trägt die Beleuchtung zur Verkehrssicherheit und zur objektiven und subektiven Sicherheitswahrnehmung der Henut2er bei.
Die Beleuchtung fördert die Verkehrsabwicklung und ermoglicht schnelles und sicheres Zurechtfinden. Sie wirkt im Zusammenhang mit einer farblichen Gestaltung als Element eines Wegweisungssystems.
Die Beleuchtung von Em- und Ausfahrtzonen dient der Anpassung (Adaptation) an unterschiedlich beleuchtete Bereiche und verbessert die Erkennbarkeit von Personen, Abfertigungssystemen, Begrenzungen, Hindernissen und die visuelle Führung.
Die Beleuchtung der Nutzfläche ermOgticht das rechtzeitige Erkennen von Personen, Fahrzeugen, Begrenzungen und Hindernissen sowie das Auffinden von Abstelltläche und Fahrzeug.
Eine regelgerechte Beleuchtung trágt wesentlich zur Benutzerfreundlichkeit und Akzeptanz von Parkbauten und Parkplatzen bei.
5 Anforderungen an die Beleuchtung
5.1 Lichttechnische GUtemerkmale
Bei der Beleuchtung von Parkbauten und Parkplatzen sind folgende Gütemerkmale zu beachten:
a) Leuchtdichteverteilung
b) Beleuchtungsstirke;
c) GIeichrnaigkeit der Beleuchtungsstarke;
d) BIendungsbegrenzung
e) Farbwmedergabeeigenschaften.
5.2 Beleuchtungsstärke
5.2.1 Wartungswerte der mittleren Beleuchtungsstarke und GleichmaSigkeiten
Die Wartungswerte für die mittleren BeIeuchtungsstirken und die Gleichmaf<igkeiten in Parkbauten sind in Tabelle 1 aufgeluhrt.
Die Wartungswerte für die mittleren Beleuchtungsstärken und die Gleichmaigkeiten für Parkplätze und frei bewitterte Parkdecks werden nach der Normenreihe DIN EN 13201 festgelegt.
5.2.2 Wartungs[aktor
Die Beleuchtungsanlage solite mit einem alle Einflüsse berucksichtigenden Wartungsfaktor geplant werden, der für die vorgesehene Beleuchtung, die Umgebung und den festgelegten Wartungsplan errechnet wurde.
Der Mindestwert der mittleren Beleuchtungsstãrke ist für die zu betrachtende Sehaufgabe jeweils als Wartungswert der Beleuchtungsstarke angegeben. Der Wartungsfaktor hangt von den Wartungsmerkmalen der Leuchtmittel und des Vorschaltgerates. der Leuchte, der Umgebung und vom Wartungsprogramm ab.
Das Beleuchtungssystem solite mit dem gesamten Wartungsfaktor für die ausgewàhlte(n) Leuchtmittel, Leuchte(n), Oberllachenreflexionsgrade, Umgebung und dem festgelegten Wartungsplan geplant und ausgeführt werden.
Der Planer muss
a) den Wartungsfaktor angeben und alle Annahmen auflühren, die bei der Bestimmung des Wertes gemacht wurden,
b) die Beleuchtungsanlage entsprechend der Einsatzumgebung festlegen und
c) einen umfassenden Wartungsplan mit folgendem lnhalt erstellen: Haufigkeit des Leuchtmittelwechsels, die Reinigungsintervalle von Leuchten und Raum sowie die Reinigungsmethoden.
Die WahI des Wartungsfaktors hat einen groIen Einfluss auf die Energieeffizienz.
Anleitungen zum Ermitteln des Wartungsfaktors für die kunstliche Beleuchtung können CIE 97 und CIE 154 entnommen werden.
5.3 Bewertungsfeld
Zur Berechnung und Messung der Beleuchtungsstarke und zur Bestimmung der Gleichmä1.igkeit muss em
Bewertungsfeld festgelegt werden. Die Bewertungsfelder in der Fahrgasse und der Abstellflãche sind
deliniert. Die Lage und GröL4e der Bewertungsfelder in den Em- und Ausfahrtzonen und aller weiteren
Bereiche ist so zu wählen, dass sie sich eindeutig beschreiben lassen und ihre Beleuchtung für gleichartige
Bereiche repräsentativ sind.
Die Bewertung der vertikalen Beleuchtungsstarken in der Abstellflãche erfolgt auf einer vertikalen Referenzfläche Uber alle Abstellflächen. Diese belindet sich 1,5 m vom Rand der Fahrgasse entfernt und umfasst Berechnungspunkte in 0,8 m, 1,2 m und 1,6 m Höhe mit einem Rasterpunktabstand von 0,4 m in Langsrichtung, siehe Bud 1. Der Mmttelwert muss mindestens dem in Tabelle 1 speziIlzierten Wert entsprechen.
Die Bewertung der zylmndrischen Releuchtungsstârken in der Fahrgasse erfolgt auf einer honzontalen
Referenzfläche Uber die gesamte Fahrgasse in einer Höhe von 1,2 m. Der Mittelwert muss mindestens dem in Tabelle 1 spezilizierten Wert entsprechen.DIN 67528 pdf download.

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