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DIN EN 207 pdf free download

DIN EN 207-2017 pdf free download.Personlicher Augenschutz – Filter und Augenschutzgerate gegen Laserstrahlung (Laserschutzbrillen); Deutsche Fassung EN 207:2017.
4.2 Spektraler Transmissionsgrad von Filtern und Tragkorpern
Der spektrale Transmissionsgrad 1st für senkrechten Elniall zu hestimmen. Filter für den Wellenlangenbereich von 400 nm bis 1 400 nm mit winkelabhängigem Transmissionsgrad (wie z. B. lnterferenzschichten) sind bei Einfallswinkeln zwischen 00 und 30° mit polarisierter Strahlung und bel elner Ausrichtung der Polarisationsrichtung zu messen, die den höchsten Wert für den spektralen Transmissionsgrad ergibt. Filter für andere Wellenlangen mit winkelabhängigem Transmissionsgrad sind bel Einfallswinkeln zwischen 0° und 90° mit polarisierter Strahlung zu messen. In diesem Fall ergeben sich die Schutzstufen aus den höchsten gemessenen spektralen Transmissionsgradwerten.
Die Prüfung muss nach EN 167:2001, Abschnitt 6, erfolgen.
4.3 Lichttransmissionsgrad von Filtern
Der Lichttransmissionsgrad 1st für senkrechten Einfall bezogen auf die Normlichtart D65 (siehe ISO 11664-1:2007 und ISO 11664-2:2007) zu bestimmen.
Die Prüfung muss nach EN 167:2001, Abschnitt 6, erfolgen.
4.4 Bestandigkeit von Filtern und Tragkorpern gegen Laserstrahlung
Die Prufung muss mit Laserstrahlung der festgelegten Wellenlangen und mit den in Tabelle 1 angegebenen Leistungs- und Energiedlchten erfolgen. Während der Laserbestrahlung 1st der spektrale Transmissionsgrad bei der jeweiligen Laserwellenlange zu messen.
Die Werte der Energledichte (H) in Tabelle 1 für die Prufung der Beständigkelt gegen Laserstrahlung für gepuiste Laser (I, R, M) müssen mit dem Faktor N-’14 multipliziert werden, wobei N die Anzahl der Impulse in 5 s 1st.
Der Tragkorper 1st der Strahlung an der Stelle mit der geringsten Dicke für jeden verwendeten WerkstotT auszusetzen (ausgenommen Kopfbander).
Der Durchmesserd63 des Laserstrahls wáhrend der Prüfung muss (1 ± 0,1) mm betragen. Der Durchmesser d61 1st die Fläche des kleinsten Kreises, der 63 % der Laserleistung/-energie entháli
Für Impulsdauern <1 ns muss der Durchmesserd63 des Laserstrahls während dieser Prufung  0,5mm sein.
Im Falle rechteckiger Laserstrahlen gelten die festgelegten Mage für die kürzeste Seite des Rechtecks. Die Dauer der Pruhing ist Tabelle 4 zu entnehmen.
Die Prufung muss mindestens für die Dauer von 5 S. bei Impuisbetrieb aber niemals mit weniger als 50 Impulsen erfolgen.
Für Impuislaser muss die Prüfung mit niedrigen Wiederholfrequenzen (< 25 Hz) erfolgen. Wenn dies nicht möglich ist, muss die zum Prüfen angewendete Energiedichte angegeben und das Augenschutzgerat in Ubereinstimmung mit 6.1, d), gekennzeichnet sein.
Alle Laserschutzfilter und Tragkorper sind mit der Prutbedingung D zu prufen. Falls handelsübliche Dauerstrichiaser zur Verfugung stehen, muss die PrUfung bei Betriebsart D mit einem soichen Laser erfolgen. Falls dies nicht machbar ist, muss die PrUfung mit einem Impulslasersystem mit einer Mindest-Impulswiederholfrequenz v von v  25 Hz durchgefuhrt werden. Wenn kein Laser mit einer lmpulswiederholfrequenz von mehr als 25 Hz verfugbar 1st, muss zur Prufung bei Betriebsart D em Impuislasersystem mit einer Mindest-lmpulswiederhoifrequenz von v  5 Hz verwendet werden.
Falls em zusätzlicher Schutz gegen Impulsiaser erforderlich 1st, mUssen die Filter und die Laserschutzbrillen hei einer oder mehreren der Prutbedingungen I, R oder M gepruft werden.
Es müssen Laser, die am Anfang der Emission kein Spiking zeigen, verwendet werden. Das rãumhche und zeitliche Strahiproill muss dokumentiert werden, nicht aber das zeitliche Profil eines Lasers der Betnebsart M.
4.5 Brechwerte von Filtern und Augenschutzgeräten
Die Prufung muss nach EN 167:2001, Abschnitt 3, erfolgen.
4.6 WerkstolT- und Oberflächengüte von Filtern
4.6.1 Werkstoff- und Oberflächenfchler
Die PrUfung muss nach EN 167:2001, Abschnitt 5, erfolgen.
Dünnschichtfilter sollten sorgfaltig auf Fehler (Kratzer und Löcher) untersucht werden, da eine Beschàdigung einer abgeschiedenen Schicht den Schutz gegen Laserstrahlung beeintrachtigen kann.
4.6.2 Streullcht
Die Prüfung muss nach EN 167:200 1. Abschnitt 4, erfolgen.
Sofern das veremnfachte Verfahren infolge eines zu niedrigen spektralen Transmissionsgrades nicht
angewendet werden kann, muss das grundlegende Verfahren angewendet werden.
4.7 Bestandigkeit gegen UV-Strahlung und gegen erhöhte Temperatur
4.7.1 Beständigkeit gegen UV-Strahlung
Die Prüfung muss nach EN 168:2001, Abschnitt 6, erfolgen; dabei wird die Lampe mit 450 W betrieben und die Bestrahlungsdauer betragt (50 ± 0,2) h.
4.7.2 Beständigkeit gegen erhöhte Temperatur
Filter und Augenschutzgeräte sind für mindestens 7 h in elner Klimakammer mit einer Temperatur von
(55 ± 2) °C und einer relativen Luftfeuchte von > 60 % und anschliegend für mindestens 2 h bei Raurntemperatur zu lagern.DIN EN 207 pdf download.

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