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DIN EN 1908 pdf free download

DIN EN 1908-2015 pdf free download.Safety requirements for cableway installations designed to carry persons – Tensioning devices; German version EN 1908:2015.
5 Altgeincinc .1 niorderungen i ii Spa nneinricht ungen
S. I Aufg.flx’ kr Spannel nrichtunen
Die Spanneinrlchtungen müssen die Sellspannkraft Innerhaib der vorgesehenen zulassigen Grenzen halten.
5.2 Spantnee
f.2.I rxiiIttI,ig
12.1.1 Die Spannwege rnUssen laut den Anforderungen der EN 12930 berechnet werden. Bel den Berechnungen sind zu berucksichtigen:
a) die Langenanderung der zu spannenden Seile bei einer Temperaturdifferenz von 60 °C. sofern die kiimatischen Bedingungen am Aufstellungsort nicht eine groere Temperaturdifferenz verlangen;
b) eine bleibende Seiidehnung von 0,5 %o bel Tragseilen und von 1,5 %o bei Förder- und Zugseilen, sofern keine genauen technischen Angaben seitens des Seilherstellers vorliegen.
Der verfugbare Spannweg muss em Nachspleiien oder das Herstelien einer neuen Seiiendbefestigung errnOglichen.
2.12 1st die Lage eines Spanngewichtes verstelibar oder eine hydrauiische Spannemnrichtung nachstellbar, so kann für die Bemessung des Spanngewichtsweges oder für den Zylinderhub eine Temperaturdifferenz von 30 °C angenommen werden und die zum Nachspieien oder zum Herstellen der nenen Seilendbefestigungen erforderliche Lange unberucksichtigt bleiben,
Die Nachstelleinrichtung muss mindestens die Differenz zum Spannweg nach 5.2.1.1 a) bis b) aufnehmen kOnnen.
Für andere versteilbare Spannsysteme gilt dies sin ngemaf.4.
122 flBisidkit
Die freie Beweglichkeit der Spanneinrichtungen muss unter alien betriebhch zulassigen Bedingungen, insbesondere im Hinhiick auf die Witterungseinflusse, sichergestelit sein.
2.3 Ilegrerviing
2,3..1 Die Spannwege müssen durch mechanische Endanschläge begrenzt werden.
23.2 Die Spanneinrichtungen dürfen unter alien im Normaibetrieb auftretenden Bedingungen nicht die mechanischen Endanschlage erreichen.
23 Die betrieblichen Grenziagen aller Spannwege müssen überwacht werden. Das Ansprechen der Grenzlagcnschalter muss em Stillsetzen ausiösen.
Die RUcksteliung der Grenziagenschalter dan nur an Ort und Steile von Hand erfolgen können. Die
Grenziagenschaiter müssen versteilbar angebracht werden; sie müssen entsprechend den augersten
Betriebsstellungen montiert werden, ohne Berucksichtigung der bielbenden Seiilangung.
l23.4 Die oberen Endanschiàge bel Zug- oder Farderseiispanngewichten von Pendeibahnen und puisierenden Umlaufbahnen müssen mit energieverzehrenden Puffern ausgestattet werden.
Diese Puffer müssen dynamisch für die auftretende Sto1energie des Spanngewichtes berechnet werden; dabel kann zur Berechnung der auftretenden Sto1energie des Spanngewichtes 1/3 der grof.4ten Fahrgeschwindigkeit angenommen werden. 13e1 über- oder untersetzter Abspannung gilt dies sinngema.
Die Tragkonstruktion muss die entsprechenden Stogkrafte aufnehmen künnen.
12.3.5 Die oberen Endanschlage, die nicht nach 5.2.3.4 dimensioniert werden, müssen für die 1,5-fache Grundspannkraft bemessen werden.
.2JJ Für die Bemessung der Tragkonstruktionen müssen die Kräfte, die auf die Endanschläge wirken, nach 5.2.3.4 und 5.2.3.5 als au1ergewohnhiche Einwirkungen berUcksichtigt werden.Die Stellung der beweglichen Teile der Spanneinrichtung muss auf Skalen, deren Nullpunkt dem unteren bzw. hinteren Endanschlag entsprechen muss, abgeiesen werden können.
5.3 SeiIentILxfestuten
13.1 1lgenwii
Die Seilendbefestlgungen müssen nach EN 12927 (aIle Teile) ausgewählt werden.
Die Seilendbefestigungen müssen für die Instandhaltung und die Prufung gut zugánglich sein.
Sie müssen so angelegt sein, dass standige Feuchtigkeit vermieden wird.
lhre Inspektion und Erneuerung muss nach EN 12927 (alle Teile) erfoigen.
5.12 Sciiki1c
Die aligemeinen Anforderungen für Seilendbefestigungen in 5.3.1 gelten auch für Seilkopfe.
533 Verankerungspoller
5331 Tragseile
5.3.3.1.1 Bei Pollerverankerungen missen mindestens drei volle Windungen vorgesehen werden. Der Pollerdurchmesser muss, in Seilachse gemessen, mindestens dem 65-fachen Seildurchmesser entsprechen.
5.3.3.1.2 Die Poller mussen mit einem weichem Werkstoff belegt sein, der keine Korrosion der Seile hervorrufen darf (z.B.: Kunststoff, Holz, Holz mit Blechiberzug).
533.1.3 Die Restspannkraft muss durch eine profilierte Klemmplatte, welche den Anforderungen nach EN 12927 (alle Teile) zu entsprechen hat und die aus mehreren Elementen bestehen kann, auf einen mit dem Poller starr verbundenen Anschlag ibertragen werden. Zur Sicherheit muss eine weitere Klemmplatte in einem Abstand von etwa 10 mm angebracht sein.
5.33.1.4 Die Restspannkraft muss mit einem Reibwert auf dem Poller von hochstens μ = 0,10 fuir Holz und μ= 0,08 fur Metall und fur nicht mehr als vier Windungen berechnet werden; falls Kunststoff verwendet werden soll, muss der Reibwert nachgewiesen werden. Die Haltekraft jeder Klemmplatte muss eine Sicherheit von 3 gegeniber Durchrutschen aufweisen, hierbei kann ein Reibwert fur Stahl von hochstens μ = 0,13 angesetzt werden.
5.33.1.5 Zum Spannen und Nachlassen der Seile missen die notigen Kraftangristellen vorgesehen und mit der maximal zulassigen Kraft bezeichnet werden.
Fir die Bemessung von Tragwerken muss diese Kraft als veranderliche Einwirkung betrachtet werden.
533.1.6 Tragseile missen so verankert sein, dass sie iber die Auflagestellen mehrmals verschoben werden konnen. In der Regel muss die Reservelange sechsmal die Lange des langsten Tragseilschuhes bzw.
Rollenkettensattels plus 5 m betragen. Die Reservelange muss gegen Witterungseinfisse geschitzt werden.
Die Tragseile werden iber ihre Auflagestellen nach EN 12927 (alle Teile) verschoben.DIN EN 1908 pdf download.

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