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DIN EN 228 pdf free download

DIN EN 228 2014 pdf free download.Kraftstoffe fur Kraftfahrzeuge-Unverbleite Ottokraftstoffe – Anforderungen und Prufverfahren;Deutsche Fassung EN 228:2012.
Hinweise fur die Auszeichnung der Kraftstoffe an den Tanksaulen fur die Abgabe von unverbleitemOttokraftstoff und die MaRe des Kennzeichens sind in Ubereinstimmung mit den Festlegungen in dennationalen Normen oder Vorschriften fuir die Kennzeichnung von Tanksaulen fur unverbleiten Ottokraftstoffvorzunehmen. Die Festlegungen mussen in einem nationalen Anhang zu dieserEuropaischen Norm entwederim Detail beschrieben oder durch Verweis erlautert werden.
Die Auszeichnung muss deutlich sichtbar und leicht lesbar sein. Insbesondere an allen Stellen, an welchenunverbleite Ottokraftstoffe mit metallhaltigen Additiven in Verkehr gebracht werden,muss eine weitereKennzeichnung mit dem Inhalt ,enthalt metallhaltige Additive” in der jeweiligen Landessprache angebrachtsein. Diese Kennzeichnung ist im jeweiligen nationalen Anhang dieser Europaischen Norm festzulegen.
Es wird auserdem empfohlen,zur Abgabe von unverbleitem Ottokraftstoff,der einen hohen Gehalt ansauerstoffhaltigen Verbindungen (mit einem Sauerstoffgehalt von hichstens 3,7 %(mm)) undloder einenniedrigen Gehalt an sauerstofihaltigen Verbindungen (mit einem Sauerstoffgehalt von hochstens 2,7 % (m/m))enthalt, eine zusatzliche Kennzeichnung der Tanksaulen zu verwenden.
Fur unverbleiten Ottokraftstoff mit einem hohen Gehalt an sauerstoffthaltigen Verbindungen muss dieKennzeichnung der Tanksaulen aus einfach visuell zu erkennenden Symbolen bestehen, die:
a) den unverbleiten Ottokraftstoff als ubereinstimmend mit EN 228 identifiziert,
b)die ROZ spezifiziert, und
c) den unverbleiten Ottokrafistoff als denjenigen miteinem hohen Gehalt an sauerstoffhaltigenVerbindungen identifiziert (in diesem Fall ist das empfohlene Symbol ,E10″).
Fur unverbleiten Ottokraftstoff mit niedrigem Gehalt an sauerstoffhaltigen Verbindungen muss dieKennzeichnung der Tanksaulen aus einfach visuell zu erkennenden Symbolen bestehen, die:
d) den unverbleiten Ottokraftstoff als ubereinstimmend mit EN 228 identifiziert,
e) die ROZ spezifiziert, und
f)den unverbleiten Ottokraftstoff im Ermessen des betreffenden Mitgliedstaates und festgelegt in einem
Nationalen Anhang dieses Dokumentes als denjenigen mit niedrigem Gehalt an sauerstoffhaltigenVerbindungen identifiziert.
Die Tanksaulen,die unverbleiten Ottokraftstoff mit niedrigen oder hohen Gehalten an sauerstoffhaltigenVerbindungen abgeben, durfen ebenfalls mit einem Text in derlden nationalen Sprache(n) im Ermessen desjeweiligenMitgliedstaates gekennzeichnet sein,der die Charakteristika des unverbleiten Ottokraftstoffsbeschreibt.Alle diese Anforderungen sind detailliert oder durch Verweis im Nationalen Anhang zu diesemDokument darzulegen.
5Anforderungen und Prufverfahren5.1Ethanol
Unverbleiter Ottokraftstoff darf bis zu 10,0 %(VIV) Ethanol enthalten,welches den Anforderungen nachEN 15376 entspricht.
Falls von Europaischen oder nationalen Rechtsvorschriften gefordert,kann als Blendkomponenteeingesetztes Ethanol Vergallungsmittel enthalten. Diese Vergallungsmittel sind zugelassen, wenn sie keineschadlichen Auswirkungen auf Fahrzeuge oder auf Kraftstoffverteilersysteme haben.
ANMERKUNG Zusatzliche Hinweise zum Umgang und der Beimischung von sauerstofhaltigen Verbindungen imAllgemeinen sind in [6] zu finden. Eine zusatzliche Richtlinie zur Beimischung von sauerstofihaltigen Verbindungen inUbereinstimmung mit Anforderungen von 2009/30/EC ist in CEN/TR 16435[5]zu finden.
Ein nachvolziehbarer Beleg üiber die biologische Herkunft wird empfohlen. Fir die Bestimmung derbiologischen Herkunft von Ethanol gibt es die Moglichkeit der Altersbestimmung, basierend auf deBeta-Minus-Zerfall des radioaktiven Kohlenstoffisotops 14C. Diese Prüifung [9] ist allerdings fur die taglicheRoutineanwendung zu aufwendig, sie kann aber fur Auditierungszwecke hilfreich sein.
5.2Farb- und Markierungsstoffe
Die Verwendung von Farb- und Markierungsstoffen ist zulassig, so lange diese keine schadlichen Auswir-kungen auf Fahrzeuge oder auf Kraftstoffverteilersysteme ausüben.
5.3Additive
5.3.1Allgemeines
Zur Qualitatsverbesserung ist die Verwendung von Additiven zulassig.Geeignete Additive ohne bekannteschadliche Nebenwirkungen, die helfen, eine Verschlechterung in Bezug auf Fahrverhalten und Wirksamkeitder Abgasreinigung zu vermeiden, werden in geeigneter Konzentration empfohlen.Andere technische Mittelmit gleicher Wirkung durfen ebenfalls verwendet werden.
ACHTUNG — Unverbleiter Ottokraftstoff muss frei sein von allen Verfalschungsmitteln oderVerunreinigungen, die dazu führen konnen, dass dieser Kraftstoff fur den Einsatz in fur den Betriebmit unverbleitem Ottokraftstoff entwickelten Ottomotoren nicht mehr akzeptabel ist.
ANMERKUNG Prifverfahren,mit denen die Neigung zur Ablagerungsbildung bestimmt werden kann und die zurRoutineprufung geeignet sind, wurden noch nicht identifiziert bzw.entwickelt.
5.3.2 Phosphor
Zum Schutz katalytischer Abgassysteme dürfen unverbleiten Ottokraftstoffen phosphorhaltige Verbindungennicht zugesetzt werden.
5.3.3 Methylcyclopentadienyl Mangan Tricarbonyl(MMT)
Wenn Methylcyclopentadienyl Mangan Tricarbonyl (MMT) als Additiv eingesetzt wird, ist eine besondereKennzeichnung vorzunehmen (siehe Abschnitt 4).
MMT ist ein metallhaltiges Additiv, das als Zusatz in unverbleitem Ottokraftstoff verwendet werden darf. DerHochstgehalt an MMT in unverbleitem Ottokraftstoff darf ab 1.Januar 2011 gerechnet als Mangan 6 mgl undab 1.Januar 2014 2 mg/l betragen.
ANMERKUNG Diese Anforderungen werden nach einer weiteren Bewertung durch die Europalische Kommission gg.uberarbeitet.
5.4Allgemein anwendbare Anforderungen und Prufverfahren
Bei prifung in Ubereinstimmung mit den in den Tabellen 1, 2, 3 und 4 angegebenen Prüfverfahren müissenunverbleite Ottokraftstoffe, entsprechend den Hochstgehalten an Sauerstoff, entweder die Grenzwerte in denTabellen 1 und 3 oder die in den Tabellen 2 und 4 einhalten.DIN EN 228 pdf download.

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